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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Stand 01/2020

 

Sehr geehrte Kunden, bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese als verbindlich an. Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln, soweit wirksam vereinbart, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Reisebüro Fahrentrapp in Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a-y (BGB) sowie der §§ 4-11 (BGB-InfoV) und der Artikel 250-252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen und füllen diese aus.

 

1.) Anmeldung und Abschluss des Reisevertrags

1.a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen, sowie diese Reisebedingungen. Telefonisch nimmt Reisebüro Fahrentrapp, worauf der Kunde ausdrücklich darauf hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor, um den Kunden im Nachhinein nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1-3 (EGBGB) zu informieren, danach soll erst die verbindliche Reiseanmeldung nach Satz 1 erfolgen. An die Reiseanmeldung ist der Kunde 10 Werktage, bei einer Reiseanmeldung per Telefax oder auf elektronischem Wege 5 Werktage jeweils ab Zugang der Erklärung gebunden.

1.b) Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung bzw. der Rechnungsstellung durch Reisebüro Fahrentrapp zustande.

1.c) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.d) Geht die Annahmeerklärung dem Kunden nicht innerhalb der Bindungsfrist nach Ziffer 1.a) Satz 5 zu, oder weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist Reisebüro Fahrentrapp 10 Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder stillschweigende (Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises) Erklärung annimmt.

2.) Zahlungen

2.a) Reisebüro Fahrentrapp darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur nach Maßgabe von §651 t (BGB) fordern oder annehmen. Den Sicherungsschein erhält der Kunde mit der Buchungsbestätigung. Reisebüro Fahrentrapp hat zur Absicherung der Kundengelder eine Versicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden Tel. 0611-5335859 abgeschlossen.

                                                                      

2.b) Die Anzahlung beträgt, soweit im Einzelfall keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, 20%. Die Anzahlung muss auf den in der Buchungsbestätigung bezeichneten Konten innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung gutgeschrieben sein, falls keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.

 

3.) Leistungen Reisebüro Fahrentrapp behält sich Änderungen von Reiseausschreibungen in Prospekten, Katalogen und Anzeigen vor. Maßgeblich für den Leistungsumfang nach dem Reisevertrag sind die gemäß Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3-5 und 7 (EGBGB) gemachten Angaben. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Reisebüro Fahrentrapp.

 

4.) Leistungsänderungen

4.a) Die Angebote und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog oder im Internet entsprechen dem Stand der Drucklegung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich, die Reisebüro Fahrentrapp sich ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Reisebüro Fahrentrapp den Kunden gemäß § 651 f (BGB) vor Vertragsschluss unterrichten.

4.b) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt im Reisevertrag sind dann zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, von Reisebüro Fahrentrapp nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, oder unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Reisebüro Fahrentrapp ist verpflichtet, den Kunden über solche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.c) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Gewährleistungsansprüche wegen der zulässigen Änderung der Reiseleistung bestehen nicht.

4.d). Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung des Reisevertrags gilt § 651 g (BGB)

4.e) Sofern Reisebüro Fahrentrapp in der Ausschreibung oder in den Reiseunterlagen den Namen eines Reiseleiters bekannt gibt, so ist diese Angabe unverbindlich und wird nicht Bestandteil des Reisevertrags. Kurzfristige Änderungen behält sich Reisebüro Fahrentrapp vor. Eine Änderung in der Reiseleitung ist kein Rücktrittsgrund.

4.f) Veröffentlichte Flugzeiten entsprechen der Planung bei Drucklegung. Flugzeiten können sich – gelegentlich auch kurzfristig nach Zusendung der Reiseunterlagen – ändern. Reisebüro Fahrentrapp ist grundsätzlich bemüht, einen möglichst langen Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten. Ein Rückerstattungsgrund entsteht aber nicht, wenn Hinflüge am Nachmittag/Abend und Rückflüge bereits am Morgen/Vormittag stattfinden. Die Angabe der Reisedauer in der Ausschreibung nach Tagen bedeutet nicht jeweils 24 Stunden Reiseleistung.

4.e) Programmänderungen wegen höherer Gewalt - Flusskreuzfahrten

Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten ist und von Reisebüro Fahrentrapp nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist Reisebüro Fahrentrapp berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich, für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Insbesondere gilt dies bei Flusskreuzfahrten für Hoch – oder Niedrigwasser.

 

5.) Preise und Preisänderungen

5.a) Die in der Ausschreibung angegebenen Preise sind für Reisebüro Fahrentrapp bindend. Reisebüro Fahrentrapp behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die Reisebüro Fahrentrapp den Kunden vor der Buchung selbstverständlich informiert: Erhöhung der Beförderungskosten, Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Katalog ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar gemacht werden kann.

5.b) Reisebüro Fahrentrapp behält sich das Recht vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Fall der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: a) Die Änderungen des Reisepreises werden wie folgt berechnet: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Reisebüro Fahrentrapp den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen: – Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Reisebüro Fahrentrapp vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. – In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.

Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Reisebüro Fahrentrapp vom Reisenden verlangen. b) werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Reisebüro Fahrentrapp erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Ändert sich der für die betreffende Reise geltende Wechselkurs, wird der rechnerische Anteil der Kursdifferenz an den Kunden weitergegeben.

 

6.) Rücktritt und Kündigung durch Reisebüro Fahrentrapp

6.a) Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die im Reisevertrag ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, ist Reisebüro Fahrentrapp nach § 651 h Absatz 4 (BGB) berechtigt von der betroffenen Reiseleistung oder Reise bis zum 20. Tag vor Reisebeginn zurückzutreten. Wird die Reiseleistung oder Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die auf diese Reiseleistung oder – sofern es sich um eine Kündigung der Reise handelt – die auf die Reise geleistete Zahlung zurück. Reisebüro Fahrentrapp ist berechtigt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bei der Reiseleistung Busanreise den Transfer oder Teilstrecken des Transfers auf Bahn oder Kleinbus umzubuchen.

6.b) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Reisebüro Fahrentrapp für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Reisebüro Fahrentrapp verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

6.c) Reisebüro Fahrentrapp kann den Reisevertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde trotz einer Abmahnung von Reisebüro Fahrentrapp den Reiseablauf erheblich stört, sich oder andere Personen gefährdet oder verletzt, sich nicht an sachlich begründete Hinweise oder Anweisungen hält oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass seine weitere Teilnahme für Reisebüro Fahrentrapp und/oder für andere Mitreisende nicht zumutbar ist.

Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn eine solche offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.

 

7.) Rücktritt durch den Kunden

7.a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Reisebüro Fahrentrapp innerhalb der Öffnungszeiten des Reisebüros. Der Rücktritt muss in jedem Falle schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise steht dem Rücktritt vom Reisevertrag am Anreisetag gleich.

7.b) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Reisebüro Fahrentrapp nach § 651 h Absatz 2 (BGB) Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden pauschaliert wie folgt berechnet:

 

Für Flugreisen/ Busreisen gelten nachstehende Stornogebühren:

bis 60 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises

ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises

ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises

ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises

ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises

ab 6. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises

No Show ( Nichterscheinen) 95% des Reisepreises

 

Für Schiffsreisen gelten nachstehende Stornogebühren :

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises

ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%  des Reisepreises
ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
ab 9 Tage bis 5 Tage vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises
ab 4 Tage vor Reisebeginn 95 % des Reisepreises
No-Show ( Nichterscheinen ) 95 % des Reisepreises

 


 
 
 
                                                                                               

 

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